Aspartam möglicherweise doch krebserregend?
AllgemeinErnährungstippsGesundheitsnews 18. Juli 2023 Dr. Polwin-Plass Lydia
Ob in Kaugummi, Drops oder süßen Getränken – Aspartam ist fast überall drin. Verwirrend ist, dass der Süßstoff unzählige Namen trägt, so dass der Konsument oft nicht sofort erkennt, dass im vorliegenden Produkt Aspartam enthalten ist. Laut neuestem Urteil der WHO ist das allgegenwärtige Süßungsmittel „möglicherweise krebserregend“.
Wer greift heutzutage nicht ab und zu zu Light-Getränken, um der Figur vermeintlich etwas Gutes zu tun? Süßer Geschmack und dennoch kalorienarm – so lautet das Werbeversprechen von Aspartam. Aus diesem Grund verwenden Hersteller den Süßstoff in zahlreichen kalorienreduzierten Lebensmitteln und Diätlimonaden. So kaufen Verbraucher:innen die Produkte gern und vertrauen darauf, dass die Inhaltsstoffe unschädlich für Ihre Gesundheit sind. Doch viele Süßungsmittel, allen voran Aspartam, sind keineswegs eine gesunde Alternative zu echtem Zucker.
Laut Manuel Wiemann von der Organisation foodwatch hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den weit verbreiteten Süßstoff erst kürzlich als „möglicherweise krebserregend“ eingestuft. Moderater Aspartam-Konsum jedoch berge kein hohes Risiko. Dennoch gibt es immer noch zu wenig belastbare Studien über die Risiken von Aspartam. Das hält die WHO für problematisch.
Zudem helfe Aspartam auch nicht beim Abnehmen. Zu diesem Schluss kam die WHO nach dem Auswerten unzähliger Studien. Sie rät davon ab, zuckerfreie Süßstoffe zur Gewichtsreduktion einzusetzen und warnt außerdem davor, dass der Verzehr von Süßstoffen über einen längeren Zeitraum potenziell unerwünschte Auswirkungen haben könnte, wie etwa ein erhöhtes Risiko für Typ-2-Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Sterblichkeit bei Erwachsenen.
Süßgetränke – egal ob mit oder ohne Zucker sind leider prinzipiell keine gesunden Durstlöscher. Die WHO rät zum Genuss von Leitungswasser oder ungesüßten Tees. Die sind nicht nur umweltfreundlich sondern auch unschädlich. Wasser lässt sich auch hervorragend mit einem Schuss Zitronensaft, Gurkenscheiben, Minze oder Zitronenmelisse aufpeppen.
Aspartam als Inhaltsstoff oft nicht sofort erkennbar
Obwohl Aspartam in einem Lebensmittel oder Getränk in der EU in der Zutatenliste aufgeführt sein muss, ist es oft nicht sofort erkennbar, da es unter unzähligen verwirrenden Namen wie NutraSweet“, „Canderel“ oder einfach als „E 951“ aufgeführt wird. Und da Aspartam aus Asparaginsäure hergestellt wird und diese für Menschen, die an Phenylketonurie leiden (PKU) problematisch sein kann, ist „Enthält eine Phenylalaninquelle“ eine der weiteren gängigen Angaben. Darüber hinaus ist das Original-Patent von Aspartam bereits 1991 abgelaufen, und darf heute von anderen Herstellern weltweit produziert werden.
Dazu zählen:
- NutraSweet
- Amino-Sweet
- Canderel
- Equal Classic
- Sanecta,
- etc.