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Quarantäne – wer zahlt Krankengeld und Verdienstausfall? Quarantäne – wer zahlt Krankengeld und Verdienstausfall?
Veranstaltungen und Messen werden abgesagt, Kindergärten und Schulen bleiben geschlossen. Doch wer zahlt den Verdienstausfall für Arbeitnehmer im Fall von Quarantäne, Zwangsurlaub und geschlossenen... Quarantäne – wer zahlt Krankengeld und Verdienstausfall?

Veranstaltungen und Messen werden abgesagt, Kindergärten und Schulen bleiben geschlossen. Doch wer zahlt den Verdienstausfall für Arbeitnehmer im Fall von Quarantäne, Zwangsurlaub und geschlossenen Kindergärten. Rechtsexperte und Studiengangsleiter Wirtschaftsrecht an der SRH Fernhochschule – The Mobile University Prof. Dr. Simon A. Fischer beantwortet dazu einige offen Fragen.

Krankschreibung und Krankengeld – wer zahlt im Krankheitsfall? 

Bei einer Erkrankung durch das Corona-Virus gilt dasselbe wie bei anderen Krankheitsfällen: Man meldet sich beim Arbeitgeber krank und lässt sich vom Arzt krankschreiben. Danach zahlt der Arbeitgeber bis zu sechs Wochen das Gehalt in voller Höhe weiter. Innerhalb dieses Zeitraums werden die meisten auch wieder gesund. Sollte das nicht der Fall sein, zahlt die Krankenkasse im Anschluss Krankengeld.

Doch wer zahlt bei Corona-Quarantäne? 

Wer keine Möglichkeiten zu Homeoffice hat und es sich um eine staatlich angeordnete Quarantäne handelt besteht für den Arbeitnehmer ebenfalls ein Recht auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 56 IfSG) bekommt der Arbeitnehmer sechs Wochen lang eine Entschädigungsleistung in der Höhe des Verdienstausfalls. Bei Arbeitnehmern, die im Homeoffice arbeiten können, greift die Entschädigungsleistung nicht. Sollte die Quarantäne länger als sechs Wochen dauern, würde ab der siebten Woche eine Entschädigung in der Höhe des Krankengeldes bezahlt .

Arbeitgeber kann Entschädigungsleistung einfordern

Die Entschädigungsleistung bezahlt zunächst der Arbeitgeber. Die Beträge kann er sich jedoch später vom Staat, innerhalb einer dreimonatigen Frist, zurückerstatten lassen.

Die Entschädigung gibt es übrigens auch für Selbständige.
Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht für seine Mitarbeiter und kann im Infektionsverdachtsfall jederzeit Homeoffice anordnen, um gesunde Kollegen zu schützen.

Was passiert bei Zwangsurlaub?

Wenn der Arbeitgeber entscheidet, seine Arbeitnehmer in Zwangsurlaub zu schicken, ist er verpflichtet deren Gehalt weiter zu bezahlen. Niemad muss dafür seinen Urlaub opfern.

Wer kümmert sich um erkrankte Kinder?

Wenn das Kind während der Krankheitsphase der Beaufsichtigung und Betreuung bedarf, muss sich ein Elternteil von einem Arzt eine sogenannte „Kindkrankschreibung“ holen. In diesem Fall zahlt die Krankenkasse dem Arbeitnehmer ein Krankengeld (vgl. § 45 SGB V). Anspruch darauf hat man jährlich für 10 Tage je Kind, bei Alleinerziehenden sind es 20 Tage je Kind. Bei drei und mehr Kindern sind es maximal 25 Tage im Jahr und bei Alleinerziehenden 50 Tage.

Für die Dauer dieser „Kindkrankschreibung“ hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Freistellung gegenüber seinem Arbeitgeber und darf der Arbeit fernbleiben. Der Arbeitgeber schuldet für diese Zeit der Freistellung natürlich kein Gehalt.

Kindergarten oder Schule geschlossen – was dann?

Da das Kind nicht krank ist, ist Organisationstalent gefragt. Denn einen Anspruch auf bezahlte Freistellung oder Kindkrankschreibung gibt es in diesen Fall leider nicht.

Über die SRH Fernhochschule – The Mobile University
Die staatlich anerkannte SRH Fernhochschule – The Mobile University ist spezialisiert auf berufsbegleitendes Studieren. Als Qualitätsführer im Fernstudium bietet sie seit über 20 Jahren ein flexibles und höchst individuelles Studium parallel zu Beruf, Ausbildung oder Familie. Die persönliche Betreuung und zahlreiche Mobile-Learning-Elementen ermöglichen ein orts- und zeitunabhängiges Studium, das sich optimal in jede spezifische Lebenssituation integrieren lässt. Ihr Studienangebot umfasst 31 Bachelor- und Master-Studiengänge sowie Hochschul-zertifikate in den Bereichen Wirtschaft & Management, Psychologie & Gesundheit und Naturwissenschaft & Technologie. Derzeit sind an der Hochschule, die 2019 und 2020 zur beliebtesten Fernhochschule Deutschlands gewählt wurde, über 5.400 Studierende immatrikuliert.
Internet: https://www.mobile-university.de


Headerbild: Rechtsexperte Prof. Dr. Simon A. Fischer klärt arbeitsrechtliche Fragen zum Corona-Virus. Quelle: SRH Fernhochschule zum Abdruck freigegeben

Dr. Polwin-Plass Lydia Inhaberin und Chefredakteurin

Als promovierte Journalistin / Publizistin und Pressefotografin befasse ich mich mit verschiedenen Themenschwerpunkten: Vertrieb, Marketing, Bildung, Arbeitsmarkt, Kultur und Alternativmedizin. Zu medizinischen Themen konnte ich mir im Laufe der Jahre durch Recherche, Lektüre und das Verfassen zahlreicher Gesundheitsbroschüren viel Wissen und Erfahrung aneignen. Im Frühjahr 2015 gründete ich mein erstes Online Magazin "Metalogy.de" und 2019 folgte "Gesund heute und morgen".