gesund heute und morgen
Staatliche Tierhaltungskennzeichnung – Verlängerte Übergangsfrist Staatliche Tierhaltungskennzeichnung – Verlängerte Übergangsfrist
 Die Übergangsregelung zur Tierhaltungskennzeichnung wird angepasst und bis zum 1. März 2026 verlängert. Warum bitte? Sind Sie schon man mal an einem Schweinestall vorbeigefahren?... Staatliche Tierhaltungskennzeichnung – Verlängerte Übergangsfrist

Die Übergangsregelung zur Tierhaltungskennzeichnung wird angepasst und bis zum 1. März 2026 verlängert. Warum bitte? Sind Sie schon man mal an einem Schweinestall vorbeigefahren? Kilometerweit schlägt einem ätzender Ammoniakgeruch entgegen, weil die von Natur aus reinlichen Tiere monatelang in ihrem eigenen Kot stehen müssen. Haben Sie dann schon mal angehalten und hineingesehen in den Stall? Spätestens dann weiß man, wie wichtig diese Kennzeichnungspflcht ist, wenn man diese grausame Form der Tierhaltung nicht unterstützen möchte.


Rote blutunterlaufene Augen von den ätzenden Dämpfen und keuchend vor Atemnot. Ihre Körper von Ausschlägen und Verletzungen gezeichnet. So stehen die intelligenten und verspielten Tiere bis zu ihrem Tod Körper an Körper in ihrem eigenen Kot und leiden unfassbar. Genauso sieht meist Schweinehaltung in Deutschland aus. Vielen Menschen ist das egal. Aber es gibt auch Fleischesser, die diese Grausamkeiten nicht unterstützen und bewusst einkaufen wollen. Für diese Menschen soll es eine Kennzeichnung auf den Produkten geben, die ihnen Auskunft über die Haltung der Tiere gibt.

Die staatliche Tierhaltungskennzeichnung informiert darüber, in welcher Haltungsform die Tiere gehalten wurden, von denen das Fleisch kommt. Sie schafft Transparenz und Klarheit auf den ersten Blick. Verbraucherinnen und Verbraucher können damit eine informierte Kaufentscheidung treffen und sich bewusst zwischen verschiedenen Tierhaltungsformen entscheiden. Gleichzeitig macht die verpflichtende Kennzeichnung die Leistung der Landwirtinnen und Landwirte für mehr Tierwohl sichtbar.

Die Tierhaltungskennzeichnung unterscheidet fünf Haltungsformen: Stall, Stall+Platz, Frischluftstall, Auslauf/Weide und Bio. Sie gilt zunächst für frisches Schweinefleisch, das in Deutschland produziert wurde. Dies gilt sowohl für vorverpackte als auch für nicht vorverpackte Ware im Lebensmitteleinzelhandel, in den Fleischereifachgeschäften und im Online-Handel. Lebensmittel aus dem Ausland können freiwillig gekennzeichnet werden. Die Pflicht zur Verwendung der Tierhaltungskennzeichnung sollte ursprünglich zum 1. August 2025 greifen. Nun wird diese Frist bis zum 1. März 2026 verlängert. Eine freiwillige Kennzeichnung vor dem 1. März 2026 bleibt weiterhin möglich. Die Agrarministerkonferenz hatte eine Verlängerung der Übergangsfrist erbeten.

Die erste Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes wurde heute im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt morgen in Kraft. Das bedeutet, dass erst mal wieder nichts geschieht. Denn  die Bundesländer, die das Gesetz vollziehen und kontrollieren, bekommen mehr Zeit zur Umsetzung. Das Argument: „Damit die verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung vom ersten Tag an einwandfrei funktioniert.“ Sorry, dann muss es sich halt erst einspielen, aber getan werden muss sofort etwas! Auch den Lebensmittelunternehmern wird schon wieder einmal mehr Spielraum gegeben, die neue Kennzeichnung in der Praxis umzusetzen. Und wer denkt dabei an die Tiere? Wie immer, wenn ums Geld geht, niemand!

Pressefoto: https://tierschutz-skandale.de/viele-verletzte-und-kranke-schweine-im-betrieb-eines-agrarlobbyisten/

Dr. Polwin-Plass Lydia Inhaberin und Chefredakteurin

Als promovierte Journalistin / Publizistin und Pressefotografin befasse ich mich mit verschiedenen Themenschwerpunkten: Vertrieb, Marketing, Bildung, Arbeitsmarkt, Kultur und Alternativmedizin. Zu medizinischen Themen konnte ich mir im Laufe der Jahre durch Recherche, Lektüre und das Verfassen zahlreicher Gesundheitsbroschüren viel Wissen und Erfahrung aneignen. Im Frühjahr 2015 gründete ich mein erstes Online Magazin "Metalogy.de" und 2019 folgte "Gesund heute und morgen".