ENDLICH! Kabinett beschließt verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen
AllgemeinGesundheitsnewsUmweltnachrichten 29. April 2026 Dr. Polwin-Plass Lydia
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) treibt die Einführung einer verpflichtenden Videoüberwachung in Schlachthöfen voran. Der dafür nötige Entwurf zur Novellierung des Tierschutzgesetzes wurde heute vom Bundeskabinett verabschiedet.
Ziel des Beschlusses und der Regelung ist es, den Tierschutz weiter wirksam zu stärken und bestehende Kontrolllücken zu schließen. Die verpflichtende Videoüberwachung soll künftig dazu beitragen, tierschutzrelevante Vorgänge in Schlachtbetrieben transparenter zu machen und Verstöße konsequent zu verhindern. Mit dem vorgelegten Vorschlag wird ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.
Bundesminister Alois Rainer erklärt dazu: „In Zukunft wird die Schlachtung in allen großen Betrieben per Video aufgezeichnet. Das sind mehr als 90 Prozent aller Schlachtungen in Deutschland. Damit schließen wir einen blinden Fleck. Die Kameras sind wie ein Tierschutz-Assistent. Wer Tiere auf den letzten Metern ihres Lebens schlecht behandelt, muss dafür geradestehen. Ausnahmen gibt es für kleinere Betriebe, um sie nicht unverhältnismäßig zu belasten. Aber auch hier können die Veterinärbehörden der Länder im Verdachtsfall vor Ort eine Videoüberwachung anordnen.“
Der Gesetzesentwurf sieht leider aber auch vor, kleinere Schlachtstätten von der Verpflichtung auszunehmen. Konkret gilt die Regelung nur für Betriebe ab einer Größenordnung von jährlich 1.000 „Großvieheinheiten“. Das entspricht 1.000 Rindern oder 5.000 Mastschweinen bzw. 150.000 Geflügel oder Kaninchen. Diese Differenzierung trägt dem Umstand Rechnung, dass sich Videoüberwachung in größeren Betrieben in der Regel effizienter umsetzen lässt und der Aufwand im Verhältnis zur Betriebsgröße sinkt. So das Argument. Gleichzeitig würden damit bereits die allermeisten Schlachttiere in Deutschland erfasst.
Jedoch bekommen die Länder die Möglichkeit, die Videoüberwachung auch für kleinere Betriebe anzuordnen, sofern dort tatsächliche Anhaltspunkte für Verstöße gegen Tierschutzvorschriften bestehen. Damit wird sichergestellt, dass per Videoüberwachung gezielt dort kontrolliert wird, wo es erforderlich ist.










