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Elektronische Patientenakte – Sensible Gesundheitsdaten in Gefahr? Elektronische Patientenakte – Sensible Gesundheitsdaten in Gefahr?
Spätestens 2014 kommt die Elektronische Patientenakte. Sind damit sensible Gesundheitsdaten in Gefahr? Laut Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V könnten gesetzlich Versicherte könnten Löschungsrechte... Elektronische Patientenakte – Sensible Gesundheitsdaten in Gefahr?

Spätestens 2024 kommt die Elektronische Patientenakte. Sind damit sensible Gesundheitsdaten in Gefahr? Laut Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V könnten gesetzlich Versicherte könnten Löschungsrechte über teils hochsensible Gesundheitsdaten verlieren.

Was gibt es Geheimeres und Persönlicheres als die Krankenakte. Wenn man sich unantastbaren Datenschutz wünscht, dann in diesem Bereich. Dass es immer wieder zu Datenlecks und undichten Stellen kommen kann, haben wir in letzter Zeit zur Genüge gesehen. Umso schlimmer, wenn unsere sensibelsten Daten – unsere Krankenakte digital gespeichert und verfügbar gemacht wird. Medienberichten zufolge soll jedoch bereits ab Ende 2024 für alle gesetzlich Versicherten die elektronische Patientenakte (ePA) in Form eines zentralisierten Cloudspeichers für duplizierte Gesundheitsdaten angelegt und dann mit ärztlichen Befunden und Einträgen befüllt werden. Sind Einträge in der ePA gespeichert, sollen Versicherte diese zwar sehen und „schwärzen“, aber nicht mehr löschen können. Auch Zweitmeinungen einzuholen soll damit aus Kostengründen durch die Krankenkassen erschwert werden.

Dies mag für unverfängliche medizinische Befunde im Einzelfall vertretbar und für manche Versicherte durchaus auch sinnvoll sein. Handelt es sich jedoch um besonders sensible Daten, wie z.B. aus psychotherapeutischen Behandlungen oder psychiatrischen Entlassungsbriefen mit intimsten biografischen Informationen und sensiblen Angaben über Dritte, stellt dies einen tiefen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte gesetzlich Versicherter dar. Auch bezüglich chronischer Erkrankungen ist die Gefahr, dass Daten nach außen dringen könnten und den Versicherten einen Nachteil bei Versicherungen oder der Jobsuche bringen könnten, nicht zu ignorieren.

Die in der ePA gespeicherten Gesundheitsdaten werden pseudonymisiert an das nationale Forschungsdatenzentrum versendet und dort nach Prüfung für genehmigte Forschungsprojekte weitergegeben. Diese Schutz-Regularien sollen nun womöglich aufgeweicht werden. Aktuell liegen europäische Entwürfe vor, cloudgespeicherte Gesundheitsdaten auch auf europäischer Ebene für die Forschung freizugeben (EHDS). Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. unterstützen zwar klar die Möglichkeit der Nutzung von Gesundheitsdaten für die wissenschaftliche Forschung und sehen hier eine Verhältnismäßigkeit im Sinne von Gemeinwohlinteressen. Doch machen der Verband und seine Sektion darauf aufmerksam, dass die Forschung allgemein oftmals interessen- und gewinnorientiert ist.

Versicherte drohen nun den Anspruch darauf zu verlieren, über die weitere Nutzung ihrer Daten für Forschungszwecke selbst zu entscheiden. Durch die Anonymisierung geht das Recht Versicherter auf Mitbestimmung bei der Verwendung letztendlich verloren. Die DSGVO ist hier nicht mehr wirksam. Dann ist der Weg frei und das geplante Gesundheitsdatennutzungsgesetz ermöglicht eventuell die Freigabe auch sensibler Daten für rein gewinnorientierte Forschungszwecke.

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. fordern die Versichertensouveränität und Hoheit über Gesundheitsdaten von Patientinnen und Patienten zu erhalten, insbesondere bei hochsensiblen Daten. Hier muss es ein Sonderrecht zum Opt-In geben, sodass Versicherte aktiv selbst über die Speicherung von Befunden in ihrer ePA sowie deren Löschung entscheiden können. Ebenso müssen die aktuell gültigen Regularien zur Genehmigung von Forschungsprojekten erhalten bleiben, um gewinnorientierten Datenmissbrauch zu erschweren und wissenschaftliche Forschung zu stärken. Jetzt werden die Weichen für eine Zukunft gestellt, die uns alle betreffen.

Zur Zeit ist es jedoch noch möglich, einen Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte einzulegen, damit eine solche nicht angelegt werden darf.

Quelle: PM Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.

 

Dr. Polwin-Plass Lydia Inhaberin und Chefredakteurin

Als promovierte Journalistin / Publizistin und Pressefotografin befasse ich mich mit verschiedenen Themenschwerpunkten: Vertrieb, Marketing, Bildung, Arbeitsmarkt, Kultur und Alternativmedizin. Zu medizinischen Themen konnte ich mir im Laufe der Jahre durch Recherche, Lektüre und das Verfassen zahlreicher Gesundheitsbroschüren viel Wissen und Erfahrung aneignen. Im Frühjahr 2015 gründete ich mein erstes Online Magazin "Metalogy.de" und 2019 folgte "Gesund heute und morgen".