Veranstaltungen und Messen werden abgesagt, Kindergärten und Schulen bleiben geschlossen. Doch wer zahlt den Verdienstausfall für Arbeitnehmer im Fall von Quarantäne, Zwangsurlaub und geschlossenen Kindergärten. Rechtsexperte und Studiengangsleiter Wirtschaftsrecht an der SRH Fernhochschule – The Mobile University Prof. Dr. Simon A. Fischer beantwortet dazu einige offen Fragen.
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